DDR-Lohnunterlagen (Rentenversicherung)
Diese Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung ist wichtig für alle Beschäftigen in der ehemaligen DDR. Die damals dort ansässigen Betriebe sind demnach nur noch bis 31. Dezember 2011 verpflichtet, die Lohnunterlagen aufzubewahren. Daher sollten alle ehemaligen Beschäftigten in der DDR umgehend ihr Rentenversicherungskonto klären, sofern sie es noch nicht getan haben.
