Gemeinde Krummennaab

Hauptstr. 1
92703 Krummennaab

09682 / 9211 - 0

09682 / 9211 - 99

heute: 62
gesamt: 227.662

Newsflash

Ortsentwicklungskonzept

Zur aktuellen Erarbeitung unseres Ortskonzepts wurde ein neuer Themenbereich geschaffen. Unter "Aktuelles" - "Ortsentwicklungskonzept" erhalten Sie ab sofort stets die neuesten Informationen über die aktuelle Entwicklung unseres Konzeptes.

 
 

Öffentliche Bekanntmachung: Freiwilliger Wehrdienst

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach  § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab, Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab) eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.

Krummennaab, 4. Oktober 2011

Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab

 
 
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