Gemeinde Krummennaab

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92703 Krummennaab

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Newsflash

Ortsentwicklungskonzept

Zur aktuellen Erarbeitung unseres Ortskonzepts wurde ein neuer Themenbereich geschaffen. Unter "Aktuelles" - "Ortsentwicklungskonzept" erhalten Sie ab sofort stets die neuesten Informationen über die aktuelle Entwicklung unseres Konzeptes.

 
 

Räum- und Streupflicht der Gehbahnen im Winter

Erneut wird wieder auf die Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter hingewiesen. Danach sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege bei Schnee, Reif- oder Eisglätte zu räumen und zu streuen. Wo keine abgegrenzten Gehsteige vorhanden sind, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf jene Teile der Fahrbahn, die üblicherweise dem Fußgängerverkehr dienen; das ist in der Regel die äußerste Fahrbahnseite. Bei Gehwegen mit Überbreite ist es nicht notwendig, diese in voller Breite zu räumen, es genügt eine Räumung in üblicher Fußwegbreite. Dadurch wird auch gewährleistet, dass am Fahrbahnrand möglichst wenig Schnee gelagert wird.

Zum Streuen dürfen nur geeignete abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.

Die Räum- und Streupflicht ist an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr durchzuführen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Bei der Ablagerung von geräumtem Schnee darf die Sicherheit des Straßenverkehrs in keinster Weise beeinträchtigt werden. Zusätzliche Schneemassen von Dächern, Höfen oder Vorgärten dürfen auf keinen Fall auf öffentlichen Straßen oder am Fahrbahnrand abgelagert werden.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass das Rodeln auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt ist.

Die Einwohnerschaft wird deshalb ersucht, dieser Verpflichtung im eigenen wie im allgemeinen Interesse nachzukommen.


Krummennaab, 19. Dezember 2011
Gemeinde Krummennaab

gez.

R o t h
Bürgermeister
 

 
 
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