Gemeinde Krummennaab

Hauptstr. 1
92703 Krummennaab

09682 / 9211 - 0

09682 / 9211 - 99

heute: 52
gesamt: 88.648

Direkteinstieg

 

Veranstaltungen

  • Hofkirwagaudi

    am 18.09.2010 17:00 Uhr
    (Dorfplatzladen Thumsenreuth)

 

Fundsachen

Fundsache Zwillingskinderwagen

Am 28.07. ist an der B 299 (im Wald gegenüber der Einfahrt nach Forsthof) ein dunkelblauer Twinstar Zwillingskinderwagen (leicht beschädigt) gefunden worden. Die Fundsache wird im Rathaus Krummennaab verwart.
 

 
 

Newsflash

Kreisjugendring präsentiert die KingSizeBigBand

Der Kreisjugendring Tirschenreuth präsentiert die KingSizeBigBand am Samstag, 13. November 2010 im Kettelerhaus Tirschenreuth. 

Hier der Flyer.

 
 

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Beim Schulverband Krummennaab ist ab 1. Oktober 2010 die Stelle einer Raumpflegerin neu zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst die Reinigung des Schulgebäudes in Krummennaab. Es handelt sich hier um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst befristet bis April 2012.

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Änderung beim Ferienprogramm

Beim Ferienprogramm Krummennaab ändert sich folgender Termin:

Der Videoabend im Feuerwehrhaus Thumsenreuth findet bereits am Mittwoch, den 08. September statt.

 

Gemeinde Krummennaab

Das Ferienprogramm

der Gemeinde Krummennaaab und der Gemeinde Reuth wurde ausgearbeitet. Dank gilt dafür den Jugendbeauftragten beider Gemeinden

 

 

Wichtig für alle Vereine

Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz

Für die Durchführung eines Festes oder einer Veranstaltung ist ein Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG bei der Gemeinde notwendig.
Auf Grund einer Gesetzesänderung im Gaststättengesetz müssen für die Gestattung mittlerweile andere Fachstellen wie Jugendamt, Polizei, Immissionsschutz usw. gehört und beteiligt werden.
Deshalb ist es notwendig, dass der Antrag auf eine Gestattung mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin
bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wird.

Die Nichteinhaltung dieser Frist führt dazu, dass die erforderliche Gestattung nicht erteilt werden kann.

 

   

Bekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Schutzmaßnahmen an öffentlichen Straßen (Art. 29 BayStrWG)
hier: Heckenschneiden

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Hecken an öffentlichen
Straßen bündig mit der Gehsteiggrenze bzw. Grundstücksgrenze zuzuschneiden sind.

Darüber hinaus sind die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freizuhalten.
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Bayer. Straßen- und
Wegegesetztes.

 

   

Grüngutmiete der Gemeinde Krummennaab


Wer im Besitz einer Berechtigungskarte ist, wird dringend gebeten, sein Grüngut nur während der Öffnungszeiten anzuliefern, und zwar samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 19.00 Uhr.
Das Ablagern von Grüngut außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht erlaubt und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

   

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