Gemeinde Krummennaab
Das Ferienprogramm
der Gemeinde Krummennaaab und der Gemeinde Reuth wurde ausgearbeitet. Dank gilt dafür den Jugendbeauftragten beider Gemeinden
Wichtig für alle Vereine
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz
Für die Durchführung eines Festes oder einer Veranstaltung ist ein Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG bei der Gemeinde notwendig.
Auf Grund einer Gesetzesänderung im Gaststättengesetz müssen für die Gestattung mittlerweile andere Fachstellen wie Jugendamt, Polizei, Immissionsschutz usw. gehört und beteiligt werden.
Deshalb ist es notwendig, dass der Antrag auf eine Gestattung mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin
bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wird.
Die Nichteinhaltung dieser Frist führt dazu, dass die erforderliche Gestattung nicht erteilt werden kann.
Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Schutzmaßnahmen an öffentlichen Straßen (Art. 29 BayStrWG)
hier: Heckenschneiden
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Hecken an öffentlichen
Straßen bündig mit der Gehsteiggrenze bzw. Grundstücksgrenze zuzuschneiden sind.
Darüber hinaus sind die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freizuhalten.
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Bayer. Straßen- und
Wegegesetztes.
Grüngutmiete der Gemeinde Krummennaab
Wer im Besitz einer Berechtigungskarte ist, wird dringend gebeten, sein Grüngut nur während der Öffnungszeiten anzuliefern, und zwar samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 19.00 Uhr.
Das Ablagern von Grüngut außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht erlaubt und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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